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Häufige Fragen

Woher kommen die Daten?
Aus den amtlichen Bekanntmachungen der Vollstreckungsgerichte (u. a. zvg-portal.de, das gemeinsame Portal der Landesjustizverwaltungen), ergänzt um weitere öffentlich zugängliche Portale, auf die einzelne Gerichte selbst verweisen. Jedes Objekt trägt Aktenzeichen, Amtsgericht und Stand-Datum. Sie können jede Angabe an der Quelle prüfen; maßgeblich ist immer die amtliche Bekanntmachung.
Ist ZVMonitor bundesweit vollständig?
Alle 16 Bundesländer sind abgedeckt. Grundlage sind die amtlichen Bekanntmachungen: 14 Länder über das zentrale Justizportal der Länder (zvg-portal.de), Hamburg über den Amtlichen Anzeiger der Hansestadt, Mecklenburg-Vorpommern über den Amtlichen Anzeiger zum Amtsblatt M-V. Dazu kommen ergänzende öffentlich zugängliche Portale. Nicht jedes Gericht veröffentlicht zentral, deshalb können wir keine lückenlose Erfassung jedes Termins zusagen. Den Stand je Land kennzeichnen wir transparent.
Was bedeutet der Abschlag / Rendite-Score?
Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert ist die amtliche Wertermittlung. Zuschläge liegen im Schnitt darunter, regional unterschiedlich stark. Unser Score zeigt den erwarteten Abschlag auf Basis regionaler Durchschnitte (Heuristik, kein Versprechen). Er dient zum Sortieren und Alarmieren, ersetzt aber keine eigene Prüfung des Gutachtens.
Wie schnell kommt der Alarm?
Das Register gleicht seine Quellen viermal täglich ab. Pro-Konten werden bei jedem Abgleich alarmiert (innerhalb von Stunden), Frei-Konten jeden Morgen; beides deutlich vor wöchentlichen Katalogen. Bei im Schnitt vier bis sechs Wochen Vorlauf pro Termin reicht das komfortabel. Echter App-Push folgt mit der App.
Gibt es eine App?
Sie ist in Entwicklung (iOS und Android, echter Handy-Push) und für Pro-Nutzer ohne Aufpreis enthalten. Bis dahin funktioniert alles im Browser, Alarme kommen per E-Mail.
Garantiert ihr, dass ich den Zuschlag bekomme?
Nein. Und seien Sie skeptisch bei jedem, der das verspricht. Was wir liefern: aktuelle, gefilterte Information aus allen Quellen, die wir abgleichen, früh genug für Gutachten und Finanzierung. Maßgeblich bleibt die amtliche Bekanntmachung. Das Bieten bleibt Ihr Spiel.
Wie läuft die Finanzierung bei Zwangsversteigerungen?
Anders als beim normalen Kauf muss die Finanzierung vor dem Termin stehen, inklusive 10 % Sicherheitsleistung (Überweisung an die Gerichtskasse vorab, Bankbürgschaft oder LZB-Scheck, kein Bargeld). Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank.
Speichert ihr Daten über Schuldner?
Nein. Wir speichern ausschließlich Objekt- und Verfahrensdaten (Lage, Objektart, Verkehrswert, Termin, Aktenzeichen). Namen oder persönliche Daten aus Bekanntmachungen und Gutachten werden nicht erfasst; Objektseiten sind von Suchmaschinen ausgenommen und werden nach dem Termin entfernt.
Kann ich jederzeit kündigen?
Ja, monatlich, mit einem Klick im Konto. Keine Mindestlaufzeit, keine automatische Jahresverlängerung.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. ZVMonitor ist ein Informationsdienst. Für rechtliche Fragen zu einem konkreten Verfahren wenden Sie sich an einen Anwalt oder das zuständige Amtsgericht.